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09.03.2025

Bürgerverein: Weiterführende Informationen zur Grundsteuer in Weiherfeld-Dammerstock

Die Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025 in Baden-Württemberg führte und führt zu Diskussionen angesichts dessen, dass nur der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße die Basis der Berechnung sind. Hinzu kommen noch die Steuermesszahl und der kommunale Hebesatz. Diese Berechnungsformel führt bei den überwiegend (historisch bedingt) großen Grundstücken mit nur begrenztem Baurecht in Fläche und Geschosszahl zu einer Vervielfachung (4-fach und mehr) der Grundsteuer.

Während die Anwendung des Bodenwert-Modells in Baden-Württemberg, das die Art der Bebauung nicht berücksichtigt, und die Festlegung des Hebesatzes durch den Gemeinderat (höher als von der Landesregierung empfohlen) mediales Thema war, gab es kaum Informationen dazu, wie der Bodenrichtwert gebildet wird. Da dieser in Weiherfeld-Dammerstock sich von 2018 auf 2022 (Berechnungsjahr für 2025) von € 660 auf € 810, d.h. um 23 %, erhöht hat und damit an der Spitze für Wohngebiete außerhalb der Kernstadt liegt, wurde vom Bürgerverein eine Anfrage an den Gutachterausschuss, der die Bodenrichtwerte festlegt, gestellt. Das hier eingebundene pdf informiert zu den Fragen und Antworten.

Joachim Hornuff

 


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