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24.08.2021

BNN: Mauer soll begrünt werden - Supermarkt-Projekt in Rüppurr entsteht neben Kulturdenkmal

BNN Karlsruhe, Donnerstag, 12. August 2021, Seite 26

Von BNN Mitarbeiter Marcus Dischinger

Wer in der Nachbarschaft von bestehender Bebauung ein Gebäude plant, dessen Projekt muss sich laut Baugesetzbuch in die „Eigenart der Umgebung“ einfügen, sofern kein Bebauungsplan existiert. Die Vorgaben führen aber in manchen Fällen dazu, dass Nachbarn mit einer Bebauung klarkommen müssen, die deren Auffassung nach so gar nicht mehr dieser Eigenart entspricht. Die Besitzerin des Roten Hauses in Rüppurr, Andrea Menges-Fleig, und die Mieter des Gesundheitszentrums in der Nähe des Freibads, werden aus dem Garten des Geländes heraus wohl bald auf eine acht Meter hohe Mauer blicken – und das auf einer Breite von 40 Metern. Die Mauer soll die Rückwand eines Supermarktes sein, die ein Investor dort errichten will.

Für Andrea Menges-Fleig wird die Architektur des Supermarktes auch das unter Denkmalschutz stehende Rote Haus dominieren. Sie ist der Ansicht, dass die Planungen kulturunsensibel seien und den Umgebungsschutz des Denkmals nicht berücksichtigten. Das Rote Haus, die frühere Meierei des Rüppurrer Schlosses aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, ist der letzte erhaltene Bau des Ensembles. Als Besitzerin eines Denkmals habe man auch die Verantwortung, sich um das Denkmal zu kümmern, ergänzt Menges-Fleig. Das hat sie gemeinsam mit dem Freundeskreis Rotes Haus durch ihren Einsatz versucht: Im Frühjahr, als die Planungen offiziell bekannt wurden, sammelte sie erfolgreich Unterschriften, die sie der Stadtverwaltung übergab – ohne etwas zu erreichen. Auch das Gespräch mit dem Besitzer des Geländes hat sie gesucht – alles vergebens. Abbringen davon ließen sich weder der Investor noch die Stadt. Letztere hat rechtlich an den Planungen nichts auszusetzen, weil sie der Landesbauordnung entsprechen. Das erkennt Andrea Menges-Fleig durchaus an. Sie hätte sich aber eine kleinere Dimension des Baus gewünscht. „Eine vier Meter hohe Mauer, die begrünt ist“, nennt sie eine der Möglichkeiten. Die acht Meter hohe Mauer werde vom Investor mit der Funktionalität des Gebäudes an dieser Stelle begründet. Bei einem Vor-Ort-Termin vor wenigen Tagen erläuterte Baubürgermeister Daniel Fluhrer – mit großem Verwaltungsstab im Schlepptau – der Besitzerin, warum die Stadt die Planungen für angemessen hält. Gegenüber der BNN sagte Fluhrer, man habe den Investor schon eine Weile begleitet. Sicher sei die Planung aus Sicht des Roten Hauses nicht ideal, aber im Vergleich zu anderen Optionen ein „akzeptables Bauwerk“.

Immerhin: Die Mauer, die acht Meter hoch bleiben wird, soll eine „Vegetationsschicht“ erhalten, erläutert Fluhrer. Das habe ihm der Investor in die Hand versprochen. Gemeinsam mit den Bäumen und Hecken, die dort stehen, entstehe vom Roten Haus aus gesehen der Eindruck, dort beginne der Wald.

Für Andrea Menges-Fleig ist demgegenüber klar, dass der Kampf um den Schutz des Denkmals von Anfang an nur wenig Chancen auf Erfolg gehabt habe. Wichtig sei, dass man die eigene Position in der Frage einer maßstäblichen Bebauung und des Umgebungsschutzes eingebracht habe. Gemeinsam mit zwei weiteren Nachbarn habe man nun den Antrag gestellt, die Gesamtanlage, also die verbleibenden Schlossbauten und die historische Rüppurrer Straße, als Ensemble unter Schutz zu stellen – als Baustein zur Qualitätssicherung im weiteren Verlauf des Verfahrens.

 

 


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