Einbahnstraßen
Wie EB König mit Schreiben vom 21.7.05 dem Bürgerverein mitteilte, wird - nach
erneuter Prüfung - die bisherige Einbahnstraßen-Regelung im Herbst in folgenden
Straßen aufgehoben:
Blauenstraße, Dreisamstraße, Feldbergplatz, Kniebisstraße
(zwischen Donau- und Neckarstraße), Koblenzer Straße, Mainzer Straße,
Murgstraße, Offenburger Straße, Oosstraße.
Für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden:
Acherstraße, Dammerstockstraße, Danziger Straße, Feldbergstraße,
Kandelstraße, Kinzigstraße, Mainstraße, Maria-Matheis-Straße, Saarbrücker
Straße, Speyerer Straße, Tauberstraße.
Belassen in Einbahnregelung für alle Verkehrsteilnehmer wird :
Kniebisstraße (zwischen Neckar- und Wutachstraße).
Sowohl in der Speyerer Straße als auch in der Tauberstraße könnte aus
straßenverkehrsrechtlicher Sicht die Einbahnregelung ebenfalls aufgehoben
werden. Da sich in beiden Straßen jedoch Kindergärten befinden, wird die
bisherige Regelung dort beibehalten. In der Enzstraße, Schauinsland- und
Konstanzer Straße laufe der Zweirichtungsverkehr, bei gleichen baulichen
Voraussetzungen, ja auch problemlos.
Kriterium für die Entscheidungen war:
Straßenbreiten von nur ca. 5 m wurden grundsätzlich nicht als für
Begegnungs-verkehr geeignet eingestuft. Hier kommt lediglich die Öffnung für den
Radverkehr in Frage. Bei Straßen, die ca. 5,50 m breit sind, wurde im Einzelfall
geprüft, ob eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in Frage kommt. Bei
Straßenbreiten ab etwa 6 m wurde die Aufhebung immer für möglich gehalten.
EB König stellte in seinem Schreiben fest, dass dem Wunsch des Bürgervereins auf
Durchführung einer Bürgerversammlung vor der Änderung nicht entsprochen werden
könne, da es sich in diesem Falle nicht um eine "wichtige Gemeindeangelegenheit"
handle sondern um eine Entscheidung, die die Straßenverkehrsbehörde aufgrund
ihres gesetzlichen Auftrages treffe. In Abstimmung mit dem OB wird uns
mitgeteilt, dass hierzu keine Bürgerversammlung stattfinden werde. Genau das
hatten wir aber im Februar mit EB König und der Leitung von BuS vereinbart. Man
kann ein solches Verhalten durchaus auch als Wortbruch bezeichnen. Wie
soll danach eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der
„Rathausspitze“ möglich sein ?? Wie ist das mit Bürgernähe vereinbar ??
Im übrigen seien, so Herr König, bis dato weder der Stadt noch BuS objektiv
begründete Argumente vorgetragen worden, die eine andere Entscheidung zulassen
würden.
Gerade letzteres sehen die Bewohner/innen hier ganz anders, die sich, begründet
und mit überwältigender Mehrheit, für den Beibehalt des nun seit über 25 Jahren
bewährten Gesamt-Systems (mit zusätzlicher Öffnung für Fahrradverkehr in
Gegenrichtung) ausgesprochen haben. Erinnert werden muss auch daran, dass es
Bürgerservice und Sicherheit im März 04 abgelehnt hatte, in einer öffentlichen
Versammlung mit der Bürgerschaft ins Gespräch zu kommen !
Vom „Rathausturm“ aus mag ja die Einbahnstraßenproblematik als Kleinigkeit
erscheinen. Aus der Perspektive der hier Wohnenden, die sich tagtäglich durch
den Verkehr in engen Straßen quälen müssen, ist dies aber nicht so, selbst wenn
der Zweibahnverkehr in einigen Straßen (s.o.) mehr schlecht als recht
funktioniert !
Man wird sich - mit der Zeit - wohl an die Neuregelung gewöhnen. Der Prozess der
Entscheidungsfindung wird jedoch in Erinnerung bleiben.
Dr. L. Werner
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