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31.08.2016

BNN: Gehwegparken bald nur noch auf Antrag

Badische Neueste Nachrichten | Karlsruhe | KARLSRUHE | 31.08.2016         Seite 19

Bürger können bei der Stadt Vorschläge einreichen / Ab Mitte 2017 härtere Gangart bei Falschparken

Von unserem Redaktionsmitglied Günther Kopp

Die Kulanz, mit der das städtische Ordnungsamt jahrzehntelang Gehwegparkern begegnet ist, neigt sich dem Ende zu. Künftig gilt die Faustregel: Das Parken auf dem Gehweg ist verboten, es sei denn, es wird auf eigens markierten Flächen ausdrücklich erlaubt. Knielingen, die Nordweststadt und die Südstadt wurden von der Stadtverwaltung als Pilotstadtteile ausgewiesen. Dort haben Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, des Tiefbauamtes und des Ordnungsamtes zusammen mit den Bürgervereinen Möglichkeiten der Legalisierung von Parken auf dem Gehweg überprüft. In den übrigen 24 Stadtteilen werde es eine flächendeckende Überprüfung durch die Stadtverwaltung nicht geben, sagt Baubürgermeister Michael Obert. Für die städtischen Bediensteten sei dies nicht leistbar. Deshalb müssten dort Bürger, Bürgervereine und Ortsverwaltungen aktiv werden und Vorschläge zur Legalisierung von Gehwegparken machen. Entsprechende Anregungen sollten bis Ende September im Rathaus eingehen. Die Bearbeitung der Anträge sei nur quartiersweise beziehungsweise stadtteilweise sinnvoll, sagt Günter Cranz, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes. Zahlreiche Anträge lägen bereits vor.

Zunächst meist Hinweiszettel

Erst wenn alle 27 Stadtteile auf Möglichkeiten zum legalisierten Gehwegparken überprüft sind, soll die härtere Gangart bei der Verwarnung von Falschparkern beginnen, sagt Cranz. Derzeit werden generell die Autofahrer gebührenpflichtig verwarnt, erhalten also ein Knöllchen, die mit allen vier Rädern auf dem Gehweg stehen oder so parken, dass für Fußgänger weniger als 1,20 Meter Gehwegbreite verbleiben. Alle übrigen Gehwegparker werden zunächst mit Hinweiszetteln darauf aufmerksam gemacht, wenn sie gegen die zukünftig geltenden Bestimmungen verstoßen, so das Ordnungsamt. Eine generelle gebührenpflichtige Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen wird es wohl nicht vor Jahresmitte 2017 geben.

Bürgervereine irritiert

In verschiedenen Bürgervereinen gab es Unmut, als sie den Eindruck gewannen, die Stadtverwaltung wolle sie in Sachen Gehwegparken verstärkt ins Boot holen. Die Bürgervereine betrachteten es nicht als ihre Aufgabe, bei der Ausweisung legaler Gehwegparkbereiche maßgeblich mitzuarbeiten, berichtet Helmut Rempp, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine (AKB). Das könne ehrenamtliches Engagement nicht leisten. Dazu bemerkte Baubürgermeister Obert, niemand in der Stadtverwaltung habe von den Bürgervereinen ein Konzept zur Legalisierung von Parkflächen auf Gehwegen erwartet. Man habe sich im Rathaus lediglich wertvolle Hinweise von den Bürgervereinen erhofft, da sie die Situation vor Ort am besten kennen. Es gehe schließlich darum, an geeigneten Stellen Gehwegparken zu erlauben und damit den Parkdruck zu senken. Die sei sicher auch im Interesse der Bürgervereine, so Obert. Zunehmend werde dieser Weg als Chance erkannt, wie die Vorschläge, die von Bürgervereinen und Bürgern im Rathaus eingingen, zeige.

Inzwischen hat das Tiefbauamt in den exemplarisch untersuchten Stadtteilen mit den Maßnahmen zur Legalisierung des Gehwegparkens begonnen. In der Südstadt seien die Markierungen bereits angebracht worden, berichtet Ordnungsamt-Vizechef Cranz.

Wenig Probleme in Südstadt

In der Nordweststadt laufe die Umsetzung, danach folge Knielingen. Im Einzelnen werden Gehwegflächen, auf denen geparkt werden darf, markiert, die betreffenden Gehwege werden mit einer Bitumenmasse „angekeilt“, damit beim Überwinden des Randsteins an Fahrzeugen keine Schäden entstehen. Zudem werden Halteverbote ausgeschildert. Größte Probleme habe man in der Südstadt erwartet, berichtet Cranz. Doch tatsächlich sei es dort gelungen, in weiten Teilen der Wilhelmstraße, der Marienstraße sowie der Augartenstraße das Gehwegparken zu legalisieren. Die dortigen Gehwege seien ausreichend breit.

Zum Teil längere Wege

Baubürgermeister Obert verspricht, die Stadtverwaltung gehe bei der Neuregelung des Gehwegparkens, zu der sie vom Regierungspräsidium aufgefordert worden sei, moderat vor. Allerdings müssten sich Autofahrer daran gewöhnen, dass sie künftig zum Teil längere Wege bis zu einem Parkplatz zurücklegen müssen. Das sei aber zumutbar. Man könne nach wie vor beobachten, dass Parkhäuser und gebührenpflichtige Parkplätze nur wenig genutzt werden, und sich Autofahrer stattdessen in Lücken auf dem Gehweg zwängen, „einfach weil Parken nichts kosten darf“, so Oberts Eindruck. Der Bürgermeister hat schon mehrfach kritisiert, dass Autobesitzer ihre Garage lieber als kleine Werkstatt oder Hobbyraum nutzen, statt sie für das Auto zu reservieren, wozu sie gebaut worden sei. Auch Stellplätze würden oftmals zweckentfremdet und Autos lieber auf Straße und Gehweg gestellt.

Wie Günter Cranz vom Ordnungsamt angekündigt hat, nimmt seine Behörde das Gehwegparken in wenigen Woche, wenn die Erstklässler eingeschult werden, besonders ins Visier. Die Kleinen benötigten den Gehweg als Schulweg – sowohl wenn sie zu Fuß als auch mit dem Fahrrad unterwegs seien.

Adressen für Vorschläge

Vorschläge zur Legalisierung des Gehwegparkens können durch Bürger und Bürgervereine direkt bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Das Antragsformular ist im Leitfaden „Faires Parken“ enthalten, der im Internet eingestellt ist (http//www. karlsruhe.de/b3/verkehr.de). Bürger können sich auch per E-Mail direkt an die Stadtverwaltung wenden unter strassenverkehr@oa.karlsruhe.de. Im Zweifelsfall gibt es auch Hilfe über die Behörden-Telefonnummer 115. n Kommentar

 

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GEHWEGPARKEN ist künftig generell verboten, es sei denn, es wird ausdrücklich erlaubt wie hier durch Markierungen in der Südstadt. In aller Regel wird dann auch der Gehweg „angekeilt“, so dass die Räder leichter den Niveauunterschied überwinden. Foto: Sandbiller
 
 
 

 

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