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12.07.2014

BNN: Hörte die Freundin am Telefon den Mörder? Verbindung brach in der Tatnacht plötzlich ab


 

Von unserem Mitarbeiter Ekart Kinkel

Karlsruhe. Wollte der Mörder einer 47-jährigen Frau im Karlsruher Stadtteil Dammerstock sein Opfer ursprünglich ausrauben? Zumindest deutet darauf die Vernehmung einer Freundin der Getöteten gestern am zweiten Tag der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe hin.

Die 45-Jährige hatte in der Nacht zum 17. Dezember 2013 bis kurz vor dem Mord mit dem späteren Opfer telefoniert und dabei kurz vor dem Ende des Gesprächs verdächtige Stimmen und Geräusche gehört. Ihre Freundin hätte auf einmal „Verschwinde, du Schuft“ gesagt, danach habe eine männliche Stimme „Money, Money“ gefordert, berichtete die Zeugin vor Gericht. „Welches Money“, hätte ihre Freundin noch zurückgefragt, danach sei die Telefonverbindung abrupt abgebrochen. Voller Sorge habe sie dann wenige Minuten später noch einmal angerufen, doch anstatt einer Antwort nur noch „Rascheln und Schnaufen“ vernommen, erzählte die Zeugin. Danach konnte sie keine Verbindung mehr mit ihrer langjährigen guten Freundin herstellen. Am nächsten Tag habe sie sich dann bei den beiden Kindern nach dem Verbleib der 47-Jährigen erkundigt. Die Kinder hätten sich wegen des Fernbleibens der Mutter noch keine allzu große Sorgen gemacht und vermutet, sie hätte die Nacht bei ihrem neuen Freund in Pforzheim verbracht. Als klar war, dass dies nicht der Fall sei und auch sonst niemand über den Aufenthaltsort Bescheid wusste, verständigten die Angehörigen die Polizei. Wenig später wurde die grausam zugerichtete Leiche von Polizeitauchern in der Alb bei Dammerstock geborgen.

Der 30-jährige Angeklagte machte auch gestern keine Angaben zum Tathergang und verfolgte die Vernehmung von Zeugen aus dem Umfeld des Mordopfers teilnahmslos. Auch mit seinem Anwalt Marvin Schroth hat sich der dringend tatverdächtige Mann noch nicht über die Ereignisse der Tatnacht sowie eine Verteidigungsstrategie unterhalten. „In diesem Fall bin ich Pflichtverteidiger im wahrsten Sinne des Wortes“, betonte Schroth in einer Verhandlungspause. Im Gespräch mit einem Psychologen hatte der Angeklagte sämtliche Vorwürfe von sich gewiesen und behauptet, er habe die Tote gekannt und in den Tagen vor dem Mord Zeit mit ihr verbracht. Doch diese Behauptung konnte das Gericht widerlegen. Die Ex-Freundin des Angeklagten, eine ebenfalls aus Rumänien stammende Prostituierte, beschrieb den Angeklagten als gewalttätig und frauenfeindlich. Der 30-Jährige habe seinen Lebensunterhalt durch Diebstähle bestritten und ihr mehrmals gedroht, die Augen auszustechen, wie es der Mörder der 47-Jährigen mit seinem Opfer nach der Tat getan hatte.


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