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16.07.2014

BNN: Drahtesel fahren auch gegen den Strom - In Weiherfeld-Dammerstock Radeln ab sofort entgegen der Einbahnstraßenrichtung erlaubt


 

P.S. Bereits seit Februar diesen Jahres ist das Tiefbauamt in Weiherfeld-Dammerstock dabei, dort Schilder anzubringen, die das Radfahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung erlauben. Gestern erfolgte die offizielle Öffnung durch Bürgermeister Michael Obert. Ab sofort ist damit in allen Straßen des Stadtteils erlaubt, was schon seit langem gängig –aber unerlaubte – Praxis war. Ausnahmen bilden lediglich Falken-, Bussard- und Sperberweg, die lediglich als Wohnwege genutzt und zu schmal für eine entsprechende Beschilderung laut Straßenverkehrsordnung (StVo) sind.

„Schon Mitte der 90er-Jahre hatten wir uns für eine solche Regelung eingesetzt“, berichtete gestern der ehemalige SPD-Ortsverbandsvorsitzende Hans Spielmann. 2001 hatte eine Prüfkommission des Landes festgestellt, dass es in Karlsruhe noch viel Potenzial gäbe und 2009 wurde die StVO entsprechend modifiziert. 2011 griff Grünen-Stadtrat Johannes Honné die Idee wieder auf und fand Unterstützung beim damaligen Vorsitzenden des Bürgervereins Lothar Werner. „Gerade in unserem Stadtteil ist das Fahrrad wichtigstes Verkehrsmittel unter den Schülerinnen und Schülern. Sie suchen sich dabei schon immer den kürzesten Weg von zu Hause zur Schule“, berichtete der heutige Vorsitzende, Joachim Hornuff und stellte bei den Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils schon jetzt in der Einführungsphase große Akzeptanz fest.

Ihm sei klar, dass die neuen Schilder jetzt auch Kritiker auf den Plan rufen, prognostizierte Michael Obert. Karlsruhe wolle aber den Radverkehr fördern, wo es sinnvoll und möglich ist. Und die Autofahrer würden sich an die inzwischen gängige Regel gewöhnen.

Erste Erfahrungen habe man bereits vor fünf Jahren in der Südstadt und der dortigen Wilhelm-, Marien- und Augartenstraße gemacht. Weitere Stadtteile folgten in der Zwischenzeit und man habe durchweg positive Erfahrungen gemacht; eine Ausweitung in der Südstadt folgt in Kürze.

Ausnahmen bilden Straßen mit Bus- und Lkw-Verkehr, die nicht breiter als 3,5 Meter sind - sie sind gesetzlich von der Regelung ausgenommen. Nach wie vor bleibt aber überall die Regel bestehen, dass Kinder bis acht Jahre auf dem Gehweg fahren müssen, bis zehn Jahre dürfen und danach auf der Straße radeln müssen.

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NEUREGELUNG: In Weiherfeld-Dammerstock darf entgegen der Einbahnstraßenrichtung Fahrrad gefahren werden. Eine entsprechende offizielle Freigabe erteilte gestern Bürgermeister Michael Obert (links). Eine erste Testfahrt unternahmen Gisela Fischer, Wolfgang Seilstorfer, Ulrich Wagner und Johannes Honné (von links). Foto: jodo

 


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